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Das deutsche Unternehmenssteuerreformgesetz lässt, unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, die Sofortabschreibung von zum Erwerb geplanten Investitionsgüter in einer Größenordnung von 200.000 T€ (erforderliche Investitionssumme 500.000 T€, hiervon dann 40%) zu.

Dies ist insbesondere dann interessant, wenn die Investitionssumme nicht komplett aus Eigenmitteln bestritten werden muss.

Wir zeigen Ihnen nachfolgend auf, welche einzigartigen steuerlichen Effekte hier möglich sind!

Ihre Anfragen beantworten wir gerne unter info@solarpresenter.org!
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