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Datum: 07.02.2012 > Login > Registrierung
Abschreibung von Solaranlagen

Die Anschaffungskosten können anteilig als Ausgaben geltend gemacht werden. Laut Afa-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) können Solarwärmeanlagen im Laufe von 10 Jahren und Fotovoltaikanlagen über 20 Jahre abgeschrieben werden.

Dem Betreiber der Anlage wird eine lineare Abschreibung der Anlage ermöglicht. Bei der linearen Abschreibung kann jedes Jahr ein fester Wert abgesetzt werden:

> Fotovoltaikanlagen: 20 Jahre jährlich 5 Prozent
> Solarwärmeanlagen 10 Jahre jährlich 10 Prozent

Steuerlich absetzbare Ausgaben bei Fotovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen sind zum Beispiel:

> Abschreibung der Investition inklusive Planungskosten
> Zählermiete
> Versicherungen
> Reparaturen
> Kontoführung
> Zinsen
> Steuerberater
> sonstige Betriebskosten
    
    
   
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