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Datum: 07.02.2012 > Login > Registrierung
Kategorie Unternehmen  

Ausweispflicht für Gebäude kommt; gut beraten mit dem bedarfsbasierten Energieausweis

01.05.2008: Zwei Varianten des Energieausweises: Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss bald einen Energieausweis vorlegen....

.... Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009. Miet- und Kaufinteressenten zeigt der Energieausweis, wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen. Eigentümer erfahren, welche Modernisierungsmaßnahmen den Energieverbrauch deutlich senken können. "Je stärker die Energiepreise steigen, desto mehr interessieren sich Eigentümer für die energetische Modernisierung ihres Gebäudes. Der Energieausweis hilft dabei und schafft Orientierung", sagt Felicitas Kraus, Expertin bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).

Bedarfsausweis liefert vom Nutzer unabhängige Bewertung
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten - als Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Gebäudeeigentümer können in den meisten Fällen zwischen den beiden Varianten frei wählen. "Die dena empfiehlt den Bedarfsausweis, da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung und einen optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes bietet", so Kraus.
Beim Bedarfsausweis nimmt ein Fachmann in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genau unter die Lupe. Er deckt die energetischen Schwachstellen auf und gibt fundierte Tipps für eine Modernisierung. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.
Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.
Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Eigentümer sollten auf die Qualität des angebotenen Energieausweises bzw. der Beratungsleistung des Ausstellers achten, betont die dena und empfiehlt, auch beim Verbrauchsausweis eine Vor-Ort-Begehung durchführen zu lassen. So könne der Aussteller die Plausibilität der vorliegenden Verbrauchsdaten besser überprüfen und die Modernisierungsempfehlungen ausgehend vom konkreten Gebäude ermitteln.

Einen Bedarfsausweis vorlegen müssen ab dem 1. Oktober 2008 Vermieter von kleinen energetisch unsanierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Bis dahin gilt für alle bestehenden Gebäude Wahlfreiheit. Wohngebäude, die neu gebaut werden, benötigen seit 2002 ohnehin einen Bedarfsausweis.
In der Ausstellerdatenbank der dena können Verbraucher unter Eingabe Ihrer Postleitzahl einen geeigneten Fachmann finden. Weitere Informationen zum Energieausweis unter http://www.dena-energieausweis.de.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

01.05.2008 / Redaktion

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