Degressive Steuerabschreibung erleichtert Finanzierung von Solaranlagen
17.12.2008: Bessere Abschreibungskonditionen für 2009
Für Solarinstallateure und angehende Photovoltaikanlagenbetreiber ist in dem Paket besonders ein Punkt interessant: die Wiedereinführung der degressiven Steuerabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Dieses insbesondere für teure und langlebige Objekte sehr beliebte Instrument war zum Januar 2008 abgeschafft worden. Nun wird es, wenn auch auf zwei Jahre befristet und in leicht veränderter Form, wieder aufleben. Derzeit können bewegliche Wirtschaftsgüter – und hierzu zählen (mit Ausnahme von gebäudeintegrierten Modulen) auch Photovoltaikanlagen – nur linear abgeschrieben werden, das heißt, für jedes Jahr der Nutzungsdauer lässt sich ein entsprechender Anteil des Kaufpreises vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Da diese Nutzungsdauer von den Finanzämtern bei Photovoltaikanlagen (entsprechend der Laufzeit der Einspeisevergütung) auf 20 Jahre festgelegt ist, ergibt sich derzeit noch eine für viele Steuerpflichtige wenig attraktive Quote von fünf Prozent jährlich.
Bei der degressiven Abschreibung kann der Käufer hingegen bis zu 25 Prozent (früher 30 Prozent) des Preises steuerlich geltend machen, wobei allerdings der tatsächliche Betrag das 2,5-Fache (früher das 3-Fache) der linearen Abschreibung nicht übersteigen darf. Bei Solarstromanlagen entspricht dies 12,5 Prozent der Anschaffungskosten. Während also bei einer Anlage für 30.000 Euro derzeit nur 1.500 Euro von der Steuer absetzbar sind, steigt dieser Satz ab 2009 auf 3.750 Euro. Im zweiten Jahr fallen dann 12,5 Prozent des um die erste Abschreibungsrate reduzierten Buchwertes an, also 3.281 Euro; im dritten Jahr sind es 2.871 Euro und so fort. Um nach 20 Jahren Nutzungsdauer den kompletten Anschaffungspreis abzuschreiben, ist zum geeigneten Zeitpunkt – in diesem Fall im 14. Jahr – ein Umstieg auf lineare Abschreibung möglich.
Für etliche potenzielle Anlagenbetreiber dürfte die geplante Anschaffung allein wegen der degressiven Abschreibung, also bereits ohne die unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls mögliche Kombination mit einer Sonderabschreibung, deutlich an Attraktivität gewinnen.
17.12.2008 / Redaktion
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