Neues EEG im Bundegesetzblatt veröffentlicht
03.11.2008: Am 31. Oktober wurde das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, fast fünf Monate nachdem der Bundestag es am 6. Juni 2008 in dritter Lesung verabschiedet hatte.
Bevor er am 4. Juli 2008 vom Bundesrat abgesegnet wurde, hat sich der vom Parlament verabschiedete Text an zwei Stellen noch leicht geändert: In Paragraf 33, der die Vergütung für Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden regelt, hat sich ein »wenn« in ein »soweit« gewandelt. Dort heißt es nun, wer den erzeugten Strom selbst verbraucht oder in unmittelbarer räumlicher Nähe verkauft, bekommt eine reduzierte Vergütung von 25,01 Cent pro Kilowattstunde, soweit der Strom selbst verbraucht wird. Damit ist geklärt, dass Selbstverbraucher auf jeden Fall für den zusätzlich produzierten Strom die reguläre Vergütung bekommen.
Die zweite Korrektur betrifft den Paragrafen 17, der die Direktvermarktung regelt. In der vom Parlament verabschiedeten Fassung hieß es im ersten Absatz, wer sich für die Direktvermarktung entscheidet, könne »für den verbleibenden Anteil die Vergütung nach Paragraf 16 beanspruchen«. Diesen Halbsatz gibt es nicht mehr. Mit der Begründung, dass die teilweise Direktvermarktung ausführlich im zweiten Absatz geregelt sei, wurde er gestrichen. Dort heißt es dann ausdrücklich, nur wer im Voraus einen bestimmten Prozentsatz nennt, den er oder sie direkt verkaufen will, hat Anrecht auf Vergütung für den restlichen erzeugten Strom.
Beide Änderungen seien förmliche Berichtigungen, die keinerlei Auswirkungen auf den Sinn des Textes haben, versichert der Pressesprecher des Bundesumweltministeriums, Tobias Dünow. Solche Korrekturen während eines gesetzgeberischen Verkündungsverfahrens werden zwischen dem federführenden Parlamentsausschuss – in diesem Fall dem für Umwelt und Reaktorsicherheit – und dem Bundestagspräsidium abgestimmt.
03.11.2008 / Redaktion
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