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Datum: 21.05.2012 > Login > Registrierung
Kategorie Alle News  

Einspeiseverträge der Netzbetreiber müssen sorgsam geprüft werden

06.08.2008: Viele Energieversorger legen den Besitzern von Solarstrom-Anlagen vor dem Anschluss einen Einspeisevertrag vor. Diesen müssen Anlagenbetreiber jedoch nicht unterschreiben, da.....

... er sie oftmals schlechter stellt als im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehen, berichtet die Zeitschrift "photovoltaik" in ihrem aktuellen Heft (8/2008). Die jüngst verabschiedete EEG-Novelle, die zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, schließe solche Einspeiseverträge sogar explizit aus. Wie Anlagenbesitzer dennoch von ihrem Netzbetreiber schikaniert werden, wenn sie die entsprechenden Verträge nicht unterzeichnen, ist nachzulesen in der aktuellen Ausgabe der "photovoltaik".
Viele Solarstrom-Einspeiser unterzeichnen die Verträge. Dabei wird der Anlagenbetreiber deutlich schlechter gestellt.
Viele Verträge klammerten Haftungsansprüche des Anlagenbetreibers aus, führten Vorbehaltsklauseln zur Zahlung der Einspeisevergütung ein und legten hohe Netzanschlusskosten fest - alles Regelungen, die das EEG nicht vorsieht.
Das sei "alles nur reine Schikane zur Verunsicherung der Anlagenbetreiber", sagt Dr. Sebastian Fasbender, Pressesprecher des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) dem B2B-Fachmagazin. Verweigert ein Besitzer die Unterschrift, drohen ihm die Konzerne bisweilen sogar mit Nichtanschluss oder verweigern letztendlich komplett den Anschluss an das Netz. Fasbender verweist aber darauf, dass die Netzbetreiber laut EEG verpflichtet sind, den Strom abzunehmen und die Einspeisevergütung zu zahlen.
Die Energieversorger sehen derzeit noch wenig Handlungsbedarf, berichtet die "photovoltaik". Bei RWE heißt es, man wolle den Änderungsbedarf erst nach Inkrafttreten der EEG-Novelle im Januar 2009 prüfen. Die Branchenverbände raten deshalb grundsätzlich von einem Abschluss ab oder empfehlen, vor einer Unterschrift den Vertrag genau juristisch prüfen zu lassen, um Nachteile zu vermeiden. Denn ist der Vertrag erstmal unterzeichnet, ist er grundsätzlich juristisch bindend, auch wenn nachteilige Regelungen im Vergleich zum EEG enthalten sind.
Quelle: "photovoltaik - Das Magazin für Profis"

06.08.2008 / Redaktion

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