... für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Für 2008 wurde die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Marktanreizprogramm stehen in diesem Jahr mit bis zu 350 Millionen Euro deutlich mehr als in den Jahren zuvor zur Verfügung. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gilt. Ab 2009 sollen für das Programm bis zu 500 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt werden.
Neu eingeführt wurde ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge führen kann. Belohnt wird der besonders effiziente Einsatz von Solarkollektoren und Biomassekessel und die Kombination erneuerbarer Energien. (Stand: April 2008)
Den aktuellen Stand der Förderungen erfahren Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Infos zu den Bonusförderungen: PDF-Download beim BAFA
Solarthermieanlagen
Warmwasserbereitung bis 40 m² Bruttokollektorfläche: 60 Euro/m² (mind. 410 Euro); Bonusförderung von 750 Euro für die Kombination regenerativer Energien
Bei kombinierter Warmwasserbereitung und Raumheizung inkl. solare Kälteerzeugung oder Bereitstellung von Prozesswärme erhalten Antragssteller für Solarthermieanlagen bis max. 40 m² 105 Euro je m² . Bonusförderung von 750 Euro für gleichzeitigen Kesseltausch und für die Kombination regenerativer Energien. Weitere Boni für besonders hohe Effizienz (52,50 Euro/105 Euro pro m²), Einsatz einer Umwälzpumpe (200 Euro je Heizungsanlage) und Einsatz einer Solarpumpe (50 Euro je Pumpe).
Voraussetzungen/Einschränkungen:
- bei Flachkollektoren: mind. 9 m² Kollektorfläche, mind. 40 l/m² Pufferspeicher
- bei Röhrenkollektoren: mind. 7 m² Kollektorfläche, mind. 50 l/m² Pufferspeicher
Bei kombinierter Warmwasserbereitung und Raumheizung auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit mehr als 40 m² Kollektorfläche erhalten Antragssteller für Solarthermieanlagen 105 Euro je m² bis 40 m² Fläche + 45 Euro je m² darüber. Bonusförderung von 750 Euro für gleichzeitigen Kesseltausch und für die Kombination regenerativer Energien. Weitere Boni für besonders hohe Effizienz (52,50 Euro + 22,50 Euro über 40 m² /105 Euro + 45 Euro über 40 m² pro m²), Einsatz einer Umwälzpumpe (200 Euro je Heizungsanlage) und Einsatz einer Solarpumpe (50 Euro je Pumpe).
Voraussetzungen/Einschränkungen:
- Mindestvolumen des Pufferspeichers: 100 l pro m²
- Für eine Erweiterung einer bestehenden Anlage erhalten Antragssteller 45 Euro/m² zusätzlicher Kollektorfläche (keine Bonusförderung)
Hinweis: Der regenerative Kombinationsbonus und Effizienzbonus sowie Kesseltauschbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kombinierbar. Der regenerative Kombinationsbonus wird nur einmal gewährt. Effizienzboni sind abhängig von Baujahr.